Was Eltern sofort tun sollten
- Beweise sichern
Sichern Sie Fotos vom Unfallort, Zeugenbefragung und ärztliche Unterlagen. Je früher die Dokumentation erfolgt, desto besser lässt sich der Unfallhergang belegen. - Arztberichte sammeln
Alle Diagnosen, Gutachten und Atteste sind wichtig für die spätere Schadenregulierung, insbesondere für das Schmerzensgeld und materielle Zukunftsschäden. - Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt aufnehmen
Gerade bei Kindern geht es nicht nur um akute schadensbedingte Kosten, sondern um die Absicherung der Entwicklung, Erwerbsfähigkeit und Versorgung bis ins hohe Alter.
Welche Versicherungen zahlen was?
- Haftpflichtversicherung des Schädigers
Kommt für Schmerzensgeld, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und vermehrte Bedürfnisse auf. - Unfallversicherung (sofern vorhanden)
Zahlt eine einmalige Invaliditätsleistung oder Rente bei dauerhafter Beeinträchtigung. Dies ist jedoch immer abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen. - Krankenversicherung
Übernimmt medizinische Heilbehandlungen, Reha-Maßnahmen und Therapien im gesetzlichen Umfang, der bei schwerstgeschädigten Kindern aber keinesfalls ausreicht. - Pflegeversicherung
Zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit, allerdings genügen die Beträge nicht, um den wahren Bedarf zu decken.
Wichtig: Nur wer aktiv und gezielt beantragt, erhält auch alle gesetzlichen Leistungen. Bitte beachten Sie die Fristen der Unfallversicherung. Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten Sie dazu individuell, unterstützen Sie bei der Beantragung der verankerten Leistungen und verhandeln ein optimales Ergebnis für Ihr Kind.
Lassen Sie Ihren Fall kostenfrei prüfen.
Ihr Kind erlitt bei der Geburt einen Geburtsfehler oder wurde bei einem Unfall im Straßenverkehr schwer verletzt und Sie suchen rechtlichen Beistand? Unsere Fachanwälte und Spezialisten für höchste Schmerzensgelder prüfen Ihren Fall.
- empathisch, professionell und kostenfrei
Warum Sie nicht vorschnell für Ihr geschädigtes Kind eine Abfindungsvereinbarung unterschreiben sollten
Viele Versicherer machen zu frühe Vergleichsangebote: ein pauschaler Betrag, mit dem alle Ansprüche abgegolten sein sollen. Klingt zunächst nach Entlastung – ist aber hochriskant.
Typische Fehler:
- Fehlende Zukunftsschadensvorbehalte für alle materiellen Ansprüche, die gegen Verjährung gesichert sein müssen
- Zukunftsrisiken im Schmerzensgeld unbewertet und endgültig abgefunden, mit der Folge, dass für Spätschäden nichts nachgefordert werden kann
Risiko: einmal unterschrieben, sind spätere Ansprüche meist ausgeschlossen.
Fazit
Wenn Kinder geschädigt wurden, hat das oft über Jahrzehnte hinweg nicht nur medizinische, sondern auch rechtliche und finanzielle Folgen. Wer hier frühzeitig richtig handelt, sichert die lebenslange Absicherung seines Kindes.
Der Schlüssel: Nicht vorschnell entscheiden, sondern informiert und mit rechtlicher Begleitung durch eine spezialisierte Kanzlei agieren.
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