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Kinderpersonenschaden: Häufigste Fallkonstellationen

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Das Wichtigste in Kürze

In diesem Blogbeitrag stellen wir häufig vorkommende Fälle vor, bei denen Kinder schwerstgeschädigt wurden. Wir zeigen für jeden Einzelfall die jeweiligen juristischen Besonderheiten auf und beantworten die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen oder ob ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss. Zudem erklären wir, wer den Rechtsanwalt beauftragen darf und wer einen Abfindungsvergleich unterschreiben muss, damit er rechtswirksam ist. Außerdem erfahren Sie, was sich ändert, wenn das schwerstgeschädigte Kind volljährig wird. Wer darf dann das Kind rechtswirksam vertreten? Und was ist zu tun, wenn hier bereits Fehler geschehen sind?

In jedem Einzelfall gibt es juristische Besonderheiten, die wir anhand der folgenden Beispielfälle aufzeigen, damit am Ende ein rechtswirksamer Abfindungsvergleich geschlossen werden kann, der Sie und Ihr Kind lebenslang absichert. Anderenfalls besteht das hohe Risiko, dass die gegnerische Versicherung die Schadensersatzzahlungen vollständig zurückfordert.

Am besten suchen Sie in der nachfolgenden Liste den auf Sie passenden Fall heraus und schauen dann nach, wie Ihr Kind wirksam vertreten wird und wer zur Unterzeichnung eines rechtswirksamen Abfindungsvergleiches zuständig ist. Sollten in Ihrem Fall in der Vergangenheit dahingehend Fehler entstanden sein, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen, ob eine Nachbesserung des alten Ergebnisses für Ihr Kind heute noch möglich ist.

Fall 1: Geburtsschaden – lebenslange Beeinträchtigung durch Behandlungsfehler

Fall 2: Kind wird als Fußgänger oder Radfahrer schwer verletzt – kein Verschulden der Eltern

Fall 3: Kind wird als Beifahrer im Auto Dritter verletzt – keine Beteiligung der Eltern am Unfall

Fall 4: Kind wird im Auto der Eltern geschädigt – 100 % Haftung beim Gegner

Fall 5: Kind wird im Auto der Eltern verletzt – Mitschuld bei beiden Fahrzeugen

Fall 6: Kind wird im Auto der Eltern verletzt – Alleinhaftung des fahrenden Elternteils

Fall 7: Das schwerstgeschädigte Kind wird volljährig: wie wird das Kind jetzt rechtswirksam vertreten?

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