Außergerichtlicher Vergleich

Vertragliche Einigung zwischen Geschädigtem und Versicherung, ohne Gerichtsurteil – verbunden mit einer Einmalzahlung z. B. für Schmerzensgeld in Verbindung mit einem kapitalisierten einmaligen Rentenbetrag für einzelne Schadenspositionen und daneben noch ggf. einer weiteren Schadensersatzrente z. B. für Pflege

Weitere Begriffe