Vertragliche Einigung zwischen Geschädigtem und Versicherung, ohne Gerichtsurteil – verbunden mit einer Einmalzahlung z. B. für Schmerzensgeld in Verbindung mit einem kapitalisierten einmaligen Rentenbetrag für einzelne Schadenspositionen und daneben noch ggf. einer weiteren Schadensersatzrente z. B. für Pflege