Rechtliche Stellung der Eltern als Vertreter (§ 1629 BGB)
Eltern vertreten ihre minderjährigen Kinder in allen rechtlichen Angelegenheiten. Man nennt das die „elterliche Sorge“. Das umfasst: das Geltend machen von Schadensersatzansprüchen, die Beauftragung eines Anwalts für das Kind, Verhandlungen mit Versicherungen, und das Treffen medizinischer Entscheidungen.
§ 1629 BGB regelt die elterliche Vertretung kraft Gesetzes, auch elterliche Sorge genannt.
Aber: Diese Vertretungsmacht endet dort, wo die eigene (Mit-)Haftung der Eltern gegeben ist, weil sie den Unfall (mit-)verursacht haben.
Wann ist ein Ergänzungspfleger notwendig?
Ein Ergänzungspfleger wird vom Familiengericht bestellt, wenn: Eltern selbst mit Ansprüchen des Kindes gegen sich selbst aus dem Unfall betroffen sind, da der Fahrzeugversicherer mit dem Halter und dem Fahrer eine „Haftungsgemeinschaft“ bildet und alle drei potentiell gemeinschaftlich für den Schaden einzutreten haben. Für Eltern deren Kind im eigenen PKW geschädigt wurde, besteht eine Interessenkollision. Einerseits wollen Sie das Maximum Ihrer Ansprüche für Ihr Kind realisiert haben, andererseits haften Sie persönlich neben dem Versicherer und müssen deshalb ein Interesse an lediglich geringen Schadensersatzsummen für ihr Kind haben.
Fazit
Die elterliche Sorge ist ein starkes Recht aber auch eine große Verantwortung. Wer für sein Kind rechtlich handelt, muss sicherstellen, dass das Kindeswohl im Zentrum steht. Ergänzungspfleger und familiengerichtliche Genehmigungen sind kein Misstrauensvotum, sondern wichtige Schutzmechanismen zugunsten Minderjähriger. Eltern handeln aus Liebe, aber rechtliche Sicherheit braucht klare Strukturen.
Wir helfen Ihnen, zwischen Interessenkollision und maximaler elterlicher Fürsorge die besten Entscheidungen für Ihr Kind zu treffen. Wir begleiten Sie durch das Dickicht aus (Mit-)Verschulden, Ergänzungspflegschaft und familiengerichtlicher Genehmigung, damit am Ende ein rechtssicherer Vergleich steht, der Ihr Kind ein Leben lang absichert
Sichern Sie die Rechte Ihres Kindes, bevor Entscheidungen bindend werden.
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