2 Minuten

Fall 3: Kind wird als Beifahrer im Auto Dritter verletzt – keine Beteiligung der Eltern am Unfall

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind als Beifahrer im Auto Dritter verletzt wird und die Eltern nicht beteiligt sind. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und was Sie unbedingt beachten müssen, wenn Ihr Kind volljährig wird.

Der Fall:

Das Kind sitzt als Mitfahrer im Auto eines Spielkameraden oder nahen Verwandten. Das Fahrzeug verunglückt, das Kind wird schwer verletzt. Die Haftung liegt außerhalb des elterlichen Einflusses.

Vertretung durch die Eltern:

  • Die Eltern haben weder das Fahrzeug gelenkt noch gehalten, sie sind nicht haftbar.
  • Deshalb dürfen sie das Kind uneingeschränkt vertreten (§ 1629 BGB).
  • Ein Ergänzungspfleger ist nicht erforderlich, solange die Eltern nicht selbst betroffen sind.

Aber: Nach Eintritt der Volljährigkeit ist Folgendes zu beachten:

  • Betreuung erforderlich, wenn das Kind geschäftsunfähig bleibt.
  • Der Betreuer schließt einen Vergleich mit dem Schädiger.
  • Gerichtliche Genehmigung des Vergleiches ist zwingend erforderlich (§ 1822 Nr. 3 BGB).

Ansprüche des Kindes nach dem Unfall vollständig prüfen

Wenn ein Kind als Beifahrer im Auto einer dritten Person schwer verletzt wird, sind die Eltern selbst nicht am Unfall beteiligt. Dadurch steht häufig nicht eine Interessenkollision der Eltern im Vordergrund, sondern die Frage, wie die Ansprüche des Kindes richtig geltend gemacht und langfristig abgesichert werden.

In dieser Konstellation sollte die Regulierung nicht auf die unmittelbaren Unfallfolgen verkürzt werden. Das Schmerzensgeld bei Kindern muss so bewertet werden, dass auch dauerhafte Beeinträchtigungen, spätere Entwicklungen und mögliche Zukunftsschäden berücksichtigt werden.

Daneben können materielle Schadenspositionen eine Rolle spielen, etwa spätere Erwerbsschäden und vermehrte Bedürfnisse wie Pflege, Betreuung, Therapien, Hilfsmittel, Mobilität oder Wohnraumanpassungen.

Wurde Ihr Kind von einer dritten Person schwer verletzt? Unsere Kanzlei prüft, welche Ansprüche bestehen und welche Regulierungsstrategie Ihr Kind langfristig absichert.

Unsere kostenfreie Servicehotline

Mo. – Do. 07:00 – 17:30

Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Expertise bei der Regulierung von Kinderunfällen und Geburtsschäden

Unsere Fachanwälte und Spezialisten für höchste Schmerzensgelder prüfen Ihren Fall und entwickeln mit Ihnen eine passgenaue Regulierungsstrategie für Ihren Fall.

Inhaltsverzeichnis
Autor*in dieses Artikels:
Diesen Artikel teilen:
Autor*in dieses Artikels:
Diesen Artikel teilen:

Weitere relevante Themen