Der Fall:
Die Eltern fahren mit dem Kind im Auto. Es kommt zu einem Unfall – etwa durch Kontrollverlust und Baumkollision.
Kein weiteres Fahrzeug ist beteiligt.
Vertretung durch die Eltern:
- Auch wenn nur ein Elternteil gefahren ist, liegt eine Interessenkollision vor.
- Beide Elternteile sind durch die gemeinsame Sorge „gesperrt“.
- Ein Elternteil haftet mindestens als Fahrer eventuell zugleich als Halter. Der andere Elternteil ist nicht vertretungsbefugt.
Lösung:
Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht gem. § 1909 BGB
Nur der Ergänzungspfleger darf:
- den Rechtsanwalt beauftragen,
- eine etwaige Abfindungserklärung unterschreiben,
- den Antrag auf Genehmigung eines Vergleichs beim Familiengericht stellen.
Der Anwalt führt die Verhandlungen mit dem gegnerischen Versicherer oder Prozessgegner – nicht der Ergänzungspfleger selbst.
Wurde Ihr Kind in Ihrem Auto schwerstverletzt? Dann vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch, in dem die spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei Ihren Fall prüfen.
Vertrauen Sie auf unsere jahrzehnte lange Expertise bei der Regulierung von Kinderunfällen und Geburtsschäden
Unsere Fachanwälte und Spezialisten für höchste Schmerzensgelder prüfen Ihren Fall und entwickeln mit Ihnen eine passgenaue Regulierungsstrategie für Ihren Fall.