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Fall 6: Kind wird im Auto der Eltern verletzt – Alleinhaftung des fahrenden Elternteils

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Das Wichtigste in Kürze

In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind im Auto der Eltern verletzt wird und die Haftung allein beim fahrenden Elternteil liegt. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und ob ein Ergänzungspfleger notwendig ist.

Der Fall:

Die Eltern fahren mit dem Kind im Auto. Es kommt zu einem Unfall – etwa durch Kontrollverlust und Baumkollision.
Kein weiteres Fahrzeug ist beteiligt.

Vertretung durch die Eltern:

  • Auch wenn nur ein Elternteil gefahren ist, liegt eine Interessenkollision vor.
  • Beide Elternteile sind durch die gemeinsame Sorge „gesperrt“.
  • Ein Elternteil haftet mindestens als Fahrer eventuell zugleich als Halter. Der andere Elternteil ist nicht vertretungsbefugt.

Lösung:

Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht gem. § 1909 BGB

Nur der Ergänzungspfleger darf:

  • den Rechtsanwalt beauftragen,
  • eine etwaige Abfindungserklärung unterschreiben,
  • den Antrag auf Genehmigung eines Vergleichs beim Familiengericht stellen.
 

Der Anwalt führt die Verhandlungen mit dem gegnerischen Versicherer oder Prozessgegner – nicht der Ergänzungspfleger selbst.

Ansprüche des Kindes trotz Interessenkollision sichern

Wenn ein Kind im Auto der Eltern schwer verletzt wird und die Haftung allein beim fahrenden Elternteil liegt, entsteht eine rechtliche Interessenkollision. Deshalb muss zunächst geklärt werden, wer das Kind wirksam vertreten darf und wer für das Kind anwaltliche Hilfe beauftragen, Erklärungen abgeben oder einen Vergleich zur Genehmigung vorlegen kann.

Trotzdem bleiben die Ansprüche des Kindes eigenständig. Auch wenn ein Elternteil den Unfall verursacht hat, muss geprüft werden, welche Ansprüche dem Kind zustehen und wie diese ohne Interessenkonflikt geltend gemacht werden können.

Gerade bei schweren Unfallfolgen ist das Schmerzensgeld bei Kindern ein zentraler Bestandteil der Regulierung. Es darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss mit möglichen Zukunftsschäden, Erwerbsschäden und vermehrten Bedürfnissen wie Pflege, Betreuung, Therapien, Hilfsmitteln, Mobilität oder Wohnraumanpassungen zusammengedacht werden.

Deshalb sollten Vertretung, Ergänzungspflegschaft und Anspruchssicherung von Anfang an gemeinsam betrachtet werden, damit die Regulierung rechtssicher aufgebaut und die langfristige Versorgung des Kindes berücksichtigt werden kann.

Wurde Ihr Kind im Auto eines Elternteils schwer verletzt? Dann lassen Sie frühzeitig prüfen, wer die Ansprüche Ihres Kindes wirksam geltend machen darf und wie diese langfristig abgesichert werden können.

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