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Fall 5: Kind wird im Auto der Eltern verletzt – Mitschuld bei beiden Fahrzeugen

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Das Wichtigste in Kürze

In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind im Auto der Eltern verletzt wird. Sowohl das fahrende Elternteil als auch den Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs treffen eine Mitschuld. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und ob ein Ergänzungspfleger notwendig ist.
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Der Fall:

Das Kind fährt mit den Eltern im Auto. Es kommt zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Beide Fahrer – den fahrenden Elternteil und den Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs – trifft eine Mitschuld.

Der Vater fährt und die Mutter ist Halterin, beide Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Das Kind wird schwer verletzt.

Vertretung durch die Eltern:

  • Aufgrund der (Mit-)Haftung des Vaters liegt eine Interessenkollision vor. Diese ergibt sich daraus, dass Ansprüche (auch) gegen Vater/Mutter als Fahrer/Halter bestehen.
  • Die Mutter darf das Kind nicht vertreten, da sie wegen des gemeinsamen Sorgerechts nicht neutral ist.
  • Beide Eltern sind daher rechtlich „gesperrt“. Maßstab über § 1629 Abs. 2 i.V.m. § 1824 BGB.

Rechtslage:

Es muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden (§ 1796 BGB).

Dieser muss:

  • den Anwalt im Namen des Kindes beauftragen,
  • und den familiengerichtlichen Genehmigungsantrag für einen Vergleich stellen (§ 1822 Nr. 3 BGB).


Quotenhinweis:
 Um eine Haftungslücke zu vermeiden, reguliert man 100 % gegenüber dem eigenen Krafthaftpflicht-Versicherer und holt beim Gegner eine quotale Feststellungserklärung für das Kind ein. Beide haften als Gesamtschuldner.

Wichtig: Der Ergänzungspfleger verhandelt nicht selbst, sondern überlässt die inhaltliche Auseinandersetzung dem Anwalt.

Der Vergleich ist genehmigungspflichtig durch das Familiengericht nach § 1854 Nr. 6 BGB (6.000-€-Grenze/gerichtlicher Vorschlag).

 

Trifft diese Situation auch auf Ihr Kind zu? Dann vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch, in dem die spezialisierten Fachanwälte unserer Kanzlei Ihren Fall prüfen.

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