Der Fall:
Das Kind fährt mit den Eltern im Auto. Es kommt zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Beide Fahrer – den fahrenden Elternteil und den Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs – trifft eine Mitschuld.
Der Vater fährt und die Mutter ist Halterin, beide Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Das Kind wird schwer verletzt.
Vertretung durch die Eltern:
- Aufgrund der (Mit-)Haftung des Vaters liegt eine Interessenkollision vor. Diese ergibt sich daraus, dass Ansprüche (auch) gegen Vater/Mutter als Fahrer/Halter bestehen.
- Die Mutter darf das Kind nicht vertreten, da sie wegen des gemeinsamen Sorgerechts nicht neutral ist.
- Beide Eltern sind daher rechtlich „gesperrt“. Maßstab über § 1629 Abs. 2 i.V.m. § 1824 BGB.
Rechtslage:
Es muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden (§ 1796 BGB).
Dieser muss:
- den Anwalt im Namen des Kindes beauftragen,
- und den familiengerichtlichen Genehmigungsantrag für einen Vergleich stellen (§ 1822 Nr. 3 BGB).
Quotenhinweis: Um eine Haftungslücke zu vermeiden, reguliert man 100 % gegenüber dem eigenen Krafthaftpflicht-Versicherer und holt beim Gegner eine quotale Feststellungserklärung für das Kind ein. Beide haften als Gesamtschuldner.
Wichtig: Der Ergänzungspfleger verhandelt nicht selbst, sondern überlässt die inhaltliche Auseinandersetzung dem Anwalt.
Der Vergleich ist genehmigungspflichtig durch das Familiengericht nach § 1854 Nr. 6 BGB (6.000-€-Grenze/gerichtlicher Vorschlag).
Ansprüche des Kindes bei mehreren Haftungsbeteiligten absichern
Wenn ein Kind im Auto der Eltern schwer verletzt wird und sowohl der fahrende Elternteil als auch der Unfallgegner mithaften, ist die Regulierung besonders anspruchsvoll. Neben der Bestellung eines Ergänzungspflegers muss sorgfältig geklärt werden, wie die Ansprüche des Kindes gegenüber den beteiligten Versicherern rechtssicher geltend gemacht werden.
Dabei geht es nicht nur um die richtige Haftungsquote oder die Vermeidung einer Haftungslücke. Gerade bei schweren Verletzungen muss auch das Schmerzensgeld bei Kindern sorgfältig bewertet werden. Maßgeblich ist, welche Folgen der Unfall für das weitere Leben des Kindes hat und wie diese gegenüber den beteiligten Versicherern vollständig geltend gemacht werden.
Deshalb sollten Ergänzungspflegschaft, Haftungsverteilung und Anspruchssicherung von Anfang an gemeinsam betrachtet werden, damit die Regulierung rechtssicher aufgebaut und die langfristige Versorgung des Kindes berücksichtigt werden kann.
Trifft diese Situation auch auf Ihr Kind zu? Dann lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Ansprüche bestehen und wie diese gegenüber den beteiligten Versicherern geltend gemacht werden können.
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