Was bedeutet „Kinder haften für ihre Eltern“?
Die Grundlage dafür bildet § 1601 BGB: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“
Das bedeutet, dass Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, wenn die Eltern nicht für sich selbst sorgen können. Wenn das heute verletze Kind zukünftig erwachsen ist und den Eltern den gesetzlichen Unterhalt auf Grund der Verletzung nicht leisten kann, dann sind Eltern auf staatliche Unterstützung angewiesen. Da Kinder aber gesetzlich verpflichtet sind, für Ihre Eltern im Alter finanziell aufzukommen, kann die Bürgergeldstelle dann sogar von dem Kind die Zahlungen, die die Bürgergeldstelle an die Eltern geleisteten hat, zurückverlangen. Die ursprünglich gezahlte Schadensersatzabfindung vom Versicherer kann sogar von der Bürgergeldstelle argumentativ gegen die Familie verwendet werden („es sei doch finanziell vorgesorgt worden“).
In dem Fall, dass das Kind verletzungsbedingt vor den Eltern verstirbt, sind die Eltern dann im schlimmsten Fall auf staatliche Leistungen im Alter angewiesen, denn sie können ja nicht mehr auf den Unterhaltsanspruch gegen ihr Kind zurückgreifen.
Warum der Vorbehalt „Kinder haften für ihre Eltern“ so wichtig ist
Gerade bei schweren Geburtsschäden oder frühkindlichen schweren Unfallverletzungen ist eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit nicht auszuschließen und bedauerlicherweise auch wahrscheinlich. Leider ist auch der Fall nicht auszuschließen, dass das Kind aufgrund der Verletzungen früher verstirbt als die eigenen Eltern.
Wird dieses mögliche Szenario im Abfindungsvergleich nicht ausdrücklich vorbehalten, sind spätere Ansprüche dauerhaft ausgeschlossen. Hierzu bedarf es einen sinnvoll formulierten Vorbehalt. Hinzu kommt: Ohne einen weiteren Feststellungsvorbehalt tritt meist die Verjährung ein, bevor die Bedürftigkeit der Eltern überhaupt zum Thema wird. Solche Vorbehalte schützen nicht nur das Kind, sie entlasten auch die Eltern und verhindern, dass ein Schaden der Vergangenheit zur finanziellen Belastung der nächsten Generation wird.
Was das in der Praxis bedeutet
Wir erleben in der Beratung regelmäßig Situationen, in denen Eltern alles tun, um die bestmögliche Versorgung für ihr verletztes Kind sicherzustellen – aber sie vergessen dabei ihre eigene Situation. Hier genau setzen wir an. In unserer Kanzlei prüfen wir nicht nur die Höhe des vom Versicherer angebotenen Abfindungsbetrages, sondern auch die Reichweite der Regelung, insbesondere im Hinblick auf Pflegebedürftigkeit, Eltern-Unterhalt und generationsübergreifende Risiken.
Dazu arbeiten wir mit einem interdisziplinären Netzwerk von Medizinern, Gutachtern und Rehaeinrichtungen zusammen, um die Perspektive des Kindes realistisch einschätzen zu können. Wir finden Antworten auf Fragen wie z. B. Welche Versorgungslücken innerhalb der Familie können sich ergeben? Und wie lassen sich diese rechtlich abwenden? Im Anschluss sichern wir dieses Risiko im Vergleich mit einem Vorbehalt ab, damit die Eltern im Fall der fehlenden Leistungsfähigkeit des Kindes oder im Falle seines Vorversterbens einen Unterhaltsanspruch gegen den Versicherer haben. So verhindern wir die Altersarmut der Eltern.
Unser Anspruch: Absicherung über Generationen hinweg
Wir begleiten Eltern und Familien in dieser herausfordernden Lebensphase mit einem klaren Ziel: Sicherheit schaffen – nicht nur für heute, sondern für die kommenden Jahrzehnte.
Dabei binden wir Sie aktiv in alle Entscheidungen ein. Unsere Mandanten verstehen nicht nur, dass ein Vorbehalt sinnvoll ist, sondern insbesondere warum. Nur so entsteht Vertrauen in eine Strategie, die wirklich trägt. Wer heute richtig absichert, schützt auch morgen seine Familie.
Gerade in emotional belastenden Situationen ist es unsere Aufgabe, den Überblick zu behalten – mit medizinischem Verständnis, juristischer Klarheit und menschlicher Haltung. Wir prüfen nicht nur Zahlen, sondern auch Folgen. Und wir formulieren Vergleiche so, dass sie tragfähig sind – heute und in Zukunft.
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