Was wenn mehrere Geschädigte Ansprüche haben und die Deckungssumme dafür nicht ausreicht?
Ein schwerer Unfall betrifft oft nicht nur eine einzelne Person. Mehrere Menschen können verletzt und dauerhaft geschädigt sein. In solchen Fällen wird es bei der Schadensregulierung schnell rechtlich und mathematisch kompliziert, denn: die Haftpflichtversicherung des Schädigers zahlt nur bis zu einer bestimmten Deckungssumme – also dem Höchstbetrag, den sie leisten muss. Im Krafthaftpflicht-Vertrag steht, ob die Deckungssumme pro Person oder pro Schadensfall gilt. Deshalb muss immer der Vertrag angesehen werden.
Doch was passiert genau, wenn mehrere Geschädigte Ansprüche haben und die Deckungssumme dafür nicht ausreicht? In solchen Konstellationen kommt das sogenannte Kürzungs- und Verteilungsverfahren ins Spiel. Das regelt, wie die begrenzte Versicherungssumme zwischen allen Betroffenen aufgeteilt wird, die einen Anspruch gegen die Versicherung des Schädigers haben.
Der Versicherer stellt oft erst Jahre nach dem Unfall fest, dass die Versicherungssumme nicht für alle Beteiligten reicht und wendet deshalb recht spät den Einwand des Verbrauchs der Versicherungssumme ein. Lassen Sie sich in dieser Situation nicht verunsichern, sondern wenden Sie sich zügig an eine auf Personengroßschäden spezialisierte Kanzlei, damit Ihre Rechte von Anfang an in diesem Verfahren umfassend gewährt werden.
Wer bekommt sein Geld zuerst?
Damit die Aufteilung möglichst gerecht erfolgt und nachvollziehbar ist, sieht das Gesetz eine klare Reihenfolge vor, in der Anspruchsberechtigte aus der Versicherungssumme befriedigt werden (vgl. die §§ 107, 109 VVG):
- Vorrang haben die unmittelbar Geschädigten, also die Unfallopfer.
Dahinter treten zurück
- Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkassen oder Rentenversicherung) sowie Sozialhilfeträger, die Leistungen für die Unfallgeschädigten erbracht haben und
- etwaige weitere Anspruchsteller
Durch diese Rangfolge soll sichergestellt werden, dass diejenigen, die verletzt sind, zuerst abgesichert werden.
Wie viel Geld erhält jeder Betroffene?
Damit ermittelt werden kann, wie viel Geld jeder Betroffene erhält und die Deckungssumme anteilig gerecht verteilt werden kann, müssen alle Ansprüche beziffert werden. Schon kleine Fehler können bei der Berechnung für die Geschädigten enorme finanzielle Einbußen bedeuten. Schadenspositionen, die den Betroffenen in Form von Rentenansprüchen zustehen (bspw. wegen Verdienstausfall oder Pflegebedarf), werden in sogenannte Barwerte umgerechnet. Erst dann sind alle Ansprüche, solche in Rentenform und solche in Einmalform, miteinander vergleichbar und die Schadenshöhe insgesamt bezifferbar, sodass sich eine Aufteilung der begrenzten Deckungssumme vornehmen lässt. Bereits diese Barwertberechnung ist oft fehlerhaft oder erfolgt mit einem unzutreffenden Kapitalisierungszins.
Lassen Sie sich niemals ungeprüft auf ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren ein.
Der Versicherer muss nach dem Gesetz alle Forderungen nach dem Verhältnis ihrer Beträge erfüllen. Ist die Versicherungssumme tatsächlich verbraucht, muss für den ungedeckten Teil der Forderungen der Schädiger selbst eintreten. Ob jeder Betroffene seinen Schaden vollständig ersetzt bekommt, hängt dann von der Zahlungsfähigkeit des Schädigers ab.
Was das für Betroffene bedeutet
Für die Betroffenen ist es oft ein Schock, wenn ihnen mitgeteilt wird, dass „nicht genug Geld da ist“. Doch: Häufig ist der Einwand des Versicherers, die Deckungssumme sei erschöpft, vorschnell oder falsch.
Selbst, wenn die Summe tatsächlich nicht reicht, ist entscheidend, dass Ihre Ansprüche richtig bewertet und rechtlich korrekt eingeordnet werden. Je nachdem, wie „unmittelbar“ Sie durch das Schadensereignis beeinträchtigt sind, sind Ihre Ansprüche im Einzelfall nämlich vor denen anderer Betroffener zu berücksichtigen.
Gerade in Schadensfällen mit mehreren Geschädigten und hohen Entschädigungssummen ist es wichtig, spezialisierte Anwälte an der Seite zu haben. Wir berechnen den Barwert Ihrer Rentenansprüche professionell und verhandeln Ihre Position im Kürzungs- und Verteilungsverfahren so, dass für Sie keine Ungerechtigkeiten entstehen.
Die Versicherung verweist auf die „erschöpfte Deckungssumme“?
Nehmen Sie das nicht ungeprüft hin, sondern kontaktieren Sie uns gerne. Als langjährige Spezialisten überprüfen wir die Berechnungen des Versicherers und entwickeln juristisch fundierte Strategien, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.
- empathisch, professionell und kostenfrei
FAQ
Bekomme ich als Unfallopfer weniger Geld, wenn mehrere Personen geschädigt sind?
Im Einzelfall ist das möglich. Wenn die Gesamtsumme aller Ansprüche höher ist als die Versicherungssumme, muss diese im Wege des sogenannten Kürzungs- und Verteilungsverfahrens aufgeteilt werden. Allerdings haben unmittelbar Geschädigte wie verletzte Unfallopfer Vorrang vor anderen Anspruchstellern – etwa Sozialversicherungsträgern.
Ist der Einwand des Verbrauchs der Deckungssumme immer richtig?
Keinesfalls. Die Berechnung ist sehr kompliziert und Versicherer machen hier nicht selten erhebliche Fehler. Ein spezialisierter Anwalt kann überprüfen, ob Ihre Ansprüche richtig bewertet und rechtlich korrekt eingeordnet wurden – und so verhindern, dass Sie zu wenig erhalten.