Kapitalisierung Haushaltsführungsschaden: Musterfall mit Regulierungstaktik

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir, wie ein Versicherer aus seinem Blickwinkel ein Kapitalisierungsangebot errechnet und wie wir demgegenüber als Vertretung des Geschädigten bei identischem Sachverhalt ein davon abweichendes Kapitalisierungsangebot errechnen, um dieses dann für den Geschädigten mit dem Versicherer zu verhandeln. Wir zeigen an einem Musterfall, wie Sie in Ihrem konkreten Fall die Schritte der Kapitalisierung z. B. einer Haushaltsführungsschadensrente nachvollziehen können. Der Musterfall gilt analog ebenso für eine Erwerbsschadensrente, Pflegerente und die Rente sonstiger vermehrter Bedürfnisse.

Sachverhalt im Musterfall zur Kapitalisierung einer Haushaltsführungsschadensrente

Die Geschädigte Frau Maier (finanzmathematisches Alter am Tag der Kapitalisierung: 40 Jahre) ist aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalles stark gehbehindert und in der Haushaltsführung auf die Hilfe ihrer Familie angewiesen. Mit dem Versicherer wurde einvernehmlich ein Betrag in Höhe von 700,00 € monatlich auf den Haushaltsführungsschaden verhandelt. Beide Parteien möchten den Betrag kapitalisieren und verwenden dafür die Kapitalisierungstabellen von Schah Sedi/Grotelüschen (Kapitalisierungstabellen, 2025, Sterbetafel 2022/2024, statistisches Bundesamt).

Rechenweg des Versicherers

Der Versicherer bietet bei einer Laufzeit der Rente bis zum 80. Lebensjahr und eine Abzinsung von 3,5 % den Abfindungsbetrag für die Zukunft in Höhe von 174.260,52 € an.

Er rechnet wie folgt: 700,00 € monatlich x 12 Monate x Faktor 20,7355 (Tabelle 2.22) = 174.178,20 €

Der Anwalt des Geschädigten hingegen rechnet wie folgt

Der Haushaltsführungsschaden wird nach seiner Rechtsauffassung lebenslang gezahlt, weil die alte Rechtsprechung zur Befristung des Haushaltsführungsschadens auf das 75. Lebensjahr bereits seit Längerem überholt ist. Hierbei kommt Tabele T 1.2 zum Einsatz. 

Die Inflation und auch eine mögliche gesundheitliche Verschlechterung in der Zukunft sind angemessen durch eine entsprechende Dynamisierung von 1 % zu berücksichtigen. Aus taktischen Überlegungen bietet es sich an, die vom Versicherer vorgeschlagene Abzinsung von 3,5 % akzeptieren.

Es ergibt sich aufgrund dieser Überlegungen des Anwaltes für die Geschädigte folgender Rechenweg

  1. Kapitalisierungszins 3,5 % abzüglich 1 % Rentendynamik = 2,5 % Kapitalisierungszinsfuß
  2. 700,00 € x 12 Monate x Faktor 26,2843 (Tabelle 1.2) = 220.788,12 € Rentenbarwert (= Kapitalbetrag der Rente)

Erarbeitung einer Lösung

Die Differenz zwischen beiden Rechtsauffassungen zur Kapitalisierung des Haushaltsführungsschadens beträgt knapp 47.000,00 € (genau 46.609,92 €). Beide Parteien möchten sich vergleichen und suchen nach einem Weg, eine gemeinsame außergerichtliche Lösung zu erarbeiten.

Hierbei wendet der Versicherer ein, dass die Rentendynamik, die der Anwalt zugrunde legt, unrealistisch sei. Aufgrund vorhandener Vorerkrankungen (Herzinsuffizienz) könne Frau Maier ohnehin ihren Haushalt ohne den Unfall nicht selbstständig bis ans Lebensende führen.

Der Anwalt gibt zu bedenken, dass die Rente erheblich steigen müsste, wenn Frau Maier aufgrund der unfallkausalen Gehbehinderung dauerhaft einen Rollstuhl benutzen muss. Unter Berücksichtigung der beiderseitigen Argumente einigen sich die Parteien schließlich auf den gerundeten Mittelwert beider Summen zur Abfindung der zukünftigen Rentenzahlungen, dass heißt auf einen Kapitalbetrag in Höhe von 197.500,00 €.

Dabei haben beide Parteien wie folgt gerechnet: 174.260,52 € + 221.209,80 € = 395.470,32 €, davon ½ = 197.735,16 €, gerundet 198.000,00 €.

Zu diesem Kapitalwert der zukünftig fällig werdenden Rentenzahlungen auf den Haushaltsführungsschaden sind die bis zum Stichtag aufgelaufenen Rentenrückstände in einer aufaddierten Summe hinzuzusetzen.

Fazit

Es zeigt sich, dass die Höhe der Rente, ihrer Laufzeit und die Dynamikaspekte stark von den persönlichen Lebensumständen des Geschädigten sowie dem aktuellen Kapitalmarkt abhängen. Die Kapitalisierung ist eine komplexe Materie, bei der viele Fehler gemacht werden können. Als langjährige Spezialisten für die Kapitalisierung und Fachbuchautoren kennen wir die Fallstricke. Die Fachanwälte unserer Kanzlei beraten Sie gerne dazu, wie Ihr persönlicher Lebenssachverhalt am besten in die Berechnung der Kapitalisierung einfließen kann, um gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Regulierungsstrategie zu entwickeln, die Sie lebenslang absichert.

Unsere kostenfreie Servicehotline

Mo. – Do. 07:00 – 17:30

Vereinbaren Sie jetzt ein vertrauliches und kostenloses Erstgespräch.

Sichern Sie, was Ihnen wichtig ist – mit unserer Expertise und individueller Regulierungsstrategie.

Inhaltsverzeichnis
Autor*in dieses Artikels:
Diesen Artikel teilen:
Autor*in dieses Artikels:
Diesen Artikel teilen:

Weitere relevante Themen