Die Diagnose Querschnittslähmung ist für Betroffene und deren Umfeld erst einmal ein Schock. Das eigene Schicksal anzunehmen und sich auf die nachhaltigen Veränderungen im Leben einzustellen, ist dabei eine große Herausforderung. Bezüglich der vielen Dinge, die es zu regeln gilt, kann Unterstützung von außen entscheidend für den weiteren Lebensweg sein. Wir von der Partnerschaftsgesellschaft Schah Sedi & Schah Sedi haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, Sie mit der Klärung Ihrer Ansprüche nicht allein zu lassen.
Als Kanzlei mit Spezialisierung auf Personenschäden und Schmerzensgeld kennen wir uns mit der Schadensregulierung für Querschnittsgelähmte bestens aus. Um Ihnen wertvolle Informationen zum Thema an die Hand zu geben, haben wir diesen Blog als zentrale Anlaufstelle für Sie ins Leben gerufen. Zu verständlichen Beiträgen gebündelt, stellen wir in regelmäßigen Abständen News und Wissenswertes bereit, um Ihre drängenden Fragen zu klären.
In unseren aktuellen Einträgen zu den Themen Therapie und Pflege finden Sie Antworten auf Fragen wie:
- Welche Schadensersatzansprüche habe ich und wie kann ich diese geltend machen?
- Welche therapeutische Versorgung ist die richtige für mich?
- Welche aktuellen medizinischen Hilfsmittel gibt es und wie werden diese weiterentwickelt?
- Inwieweit kann ich mit einer Erstattung der Behandlungskosten rechnen?
- Kann ich mich für die Zukunft bezüglich Spätfolgen etc. absichern?
- Wer trägt die Kosten für meine vermehrten Bedürfnisse wie Wohnungsumbauten und Ähnliches?
- Habe ich Anspruch auf eine Übernahme meiner Pflegekosten?
- Was kann ich gegen einen Mitverschuldenseinwand tun?
Gemeinsam mit unserem eigenen Team aus Unfallanalytikern, Fachärzten und Spezialisten kämpfen wir für Ihre Rechte – informieren Sie sich!
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Fall 6: Kind wird im Auto der Eltern verletzt – Alleinhaftung des fahrenden Elternteils
In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind im Auto der Eltern verletzt wird und die Haftung allein beim fahrenden Elternteil liegt. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und ob ein Ergänzungspfleger notwendig ist.
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Fall 5: Kind wird im Auto der Eltern verletzt – Mitschuld bei beiden Fahrzeugen
In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind im Auto der Eltern verletzt wird. Sowohl das fahrende Elternteil als auch den Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs treffen eine Mitschuld. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und ob ein Ergänzungspfleger notwendig ist.
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Fall 4: Kind wird im Auto der Eltern geschädigt – 100 % Haftung beim Gegner
In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind im Auto der Eltern vom gegnerischen Fahrer geschädigt wird. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und was Sie unbedingt beachten müssen, wenn Ihr Kind volljährig wird.
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Fall 3: Kind wird als Beifahrer im Auto Dritter verletzt – keine Beteiligung der Eltern am Unfall
In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind als Beifahrer im Auto Dritter verletzt wird und die Eltern nicht beteiligt sind. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und was Sie unbedingt beachten müssen, wenn Ihr Kind volljährig wird.
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Fall 2: Kind wird als Fußgänger oder Radfahrer schwer verletzt – kein Verschulden der Eltern
In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind als Fußgänger oder Radfahrer schwer verletzt wird und die Eltern nicht beteiligt sind. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und was Sie unbedingt beachten müssen, wenn Ihr Kind volljährig wird.
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Fall 1: Geburtsschaden – lebenslange Beeinträchtigung durch Behandlungsfehler
In diesem Beitrag stellen wir einen Beispielfall vor, in dem ein Kind bei der Geburt eine schwere, irreversible Schädigung durch einen medizinischen Fehler unter der Geburt erleidet. Wir klären die Frage, inwiefern Sie als Eltern Ihr schwerstgeschädigtes minderjähriges Kind wirksam vertreten dürfen und was Sie unbedingt beachten müssen, wenn Ihr Kind volljährig wird.