Schmerzensgeld bei Kindern

Schmerzensgeld bei Kindern

Ansprüche schwerstgeschädigter Kinder und ihrer Familien

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Unsere gesamte Regulierungspraxis ist eine andere, wenn wir Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche schwerstgeschädigter Kinder beim Versicherer durchsetzen. Hier geht es nicht nur um das Schicksal eines jungen Familienmitgliedes-hier geht es immer um das Schicksal einer ganzen Familie, in der ein schwerstgeschädigtes Kind lebt. Das ist ein ganz anderer Blickwinkel. Primär muss jedoch immer dem betroffenen Kind die bestmögliche medizinische und therapeutische Versorgung zukommen.

Die ganze Familie im Fokus

Aber gerade die Geschwisterkinder und die Eltern befinden sich dabei oft am Rand ihrer physischen und psychischen Möglichkeiten. Wir verstehen unseren anwaltlichen Auftrag so, dass genau diese innerfamiliären Belastungen ebenso Gegenstand ganzheitlicher Versorgungskonzepte für das schwerstgeschädigte Kind sind. Juristisch ist das eine große Herausforderung, weil das Schadensersatzrecht den sog. mittelbaren Schaden nicht als Entschädigungsforderung anerkennt. Das bedeutet, dass alle Einschränkungen innerhalb der Familie, alle psychischen Belastungen von Eltern und Geschwistern juristisch in der Schadensregulierung nicht berücksichtigt werden. Damit geben wir uns nicht zufrieden.

Nur flexible Regulierungskonzepte sichern die Zukunft

Wir entwickeln gemeinsam mit den betroffenen Familien ganzheitliche Konzepte, die es den Geschwisterkindern ermöglichen, Eltern gleichermaßen gerecht werden zu können.

Wir kennen die Ängste der Eltern. Angst und Hoffnung sind die ständigen Begleiter. Eltern sorgen sich zurecht über die Gesundheit ihres schwerstgeschädigten Kindes und hoffen jeden Tag, dass möglichst viele Körperfunktionen geweckt werden können. Ärzte und Therapeuten können kaum Vorhersagen über den Verlauf machen, was die Ungewissheit unerträglich macht. Eltern wünschen sich für ihre Kinder eine optimale Ausbildung. Sie befürchten, dass das geschädigte Kind lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen ist – selbst dann, wenn sie selbst diese wegen ihres eigenen Lebensalters nicht mehr gewähren können. Die Angst, dass ihr Kind nicht angemessen versorgt sein könnte, nimmt den Eltern selbst die Luft zum Atmen. Sie stehen am Rande der Verzweiflung.

Wir sind mit diesen Ängsten und Sorgen seit vielen Jahren vertraut und haben zahlreiche betroffene Familien begleitet. In vielen und langen Gesprächen erarbeiten wir mit diesen Familien die individuellen Bedürfnisse des schwerstgeschädigten Kindes, seiner Geschwister und der Eltern. Wir entwickeln mit viel Empathie gemeinsam mit Ihnen ein ganzheitliches „Versorgungskonzept“ für alle Familienmitglieder.

Foto: privat

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Ziel erreicht

Große und kleine Wünsche, Ängste und Sorgen innerhalb dieses Familiensystems bestimmen unsere optimale Regulierungsstrategie. Diese ist so flexibel, dass wir jederzeit auf veränderte Bedingungen in der gesundheitlichen Entwicklung des betroffenen Kindes und zugleich auf neue Herausforderungen innerhalb des Familiensystems reagieren können. Damit sichern wir die Zukunft Ihres geschädigten Kindes und geben Ihnen die Gewissheit, dass es zukünftig niemals Versorgungslücken geben wird. Trotz des schweren Schicksals blicken Sie als Familie in eine abgesicherte finanzielle Zukunft.

Welche Kinder werden von uns vertreten?

Wir sind spezialisiert auf die Interessenvertretung von Kindern, die bei ihrer Geburt eine Hirnschädigung durch einen Geburtsfehler erlitten haben. Die medizinischen Haupt-Diagnosen lauten dabei „hypoxischer Hirnschaden“ und „infantile Zerebralparese“. Gleichermaßen wird wir auf die Wahrnehmung der Interessen von Kindern mit schwerem Schädelhirntrauma (SHT 3) sowie hohen Querschnitten (zumeist im Bereich zwischen C 1 und C 3) spezialisiert, die diese im Straßenverkehr erlitten haben. Wir vertreten auch Kinder, die ungeboren im Mutterleib einen schweren Unfall erlitten haben und wegen des Unfalls durch einen Kaiserschnitt vorzeitig geboren wurden. Diese Kinder haben oft infolge des Sauerstoffmangels im Mutterleib – neben weiteren Schädigungen – einen hypoxischen Hirnschaden sowie eine infantile Zerebralparese erlitten.

Weitere Infos: Geburtsschaden – lebenslange Beeinträchtigung durch Behandlungsfehler

Welche Ansprüche hat Ihr Kind?

Während alle Diagnosen sowohl unterschiedliche als auch überschneidende medizinische Auswirkungen aufweisen, so sind die täglichen Bedürfnisse dieser betroffenen Kinder sehr individuell. Die betroffenen Kinder nach einem Geburtsschaden bzw. nach einem schweren SHT und auch bei einem hohen Querschnitt benötigen ein breites Spektrum an Rehabilitationsmedizin. Physiotherapie, Ergotherapie, Lokomattherapie, Logopädie, craniosacrale Therapie, Musiktherapie und die Therapie mit Tieren sowie orthopädietechnische Hilfsmittel erfordern lebenslange Verordnungen, um die bestmögliche Unterstützung und Entlastung für die individuellen Einschränkungen zu gewähren.

Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Kindern

Gerichte sprechen bei schwersten Verletzungen zunehmend sehr hohe Beträge beim Schmerzensgeld für Kinder zu.

Gleichermaßen haben diese schwerstgeschädigten Kinder bereits unmittelbar nach dem Schadensereignis einen Anspruch auf die Kostenübernahme für passgenaue Pflege- und Betreuungskonzepte sowie weitere vermehrte Bedürfnisse. Das können veränderte Wohnverhältnisse ebenso sein wie ein speziell ausgerüsteter Pkw und viele Hilfsmittel zur Gestaltung des täglichen Lebens.

Weitere Infos: Wenn Kinder Opfer werden – Schadensersatz bei verletzten Minderjährigen verständlich erklärt

Höchste Schmerzensgelder für unsere jüngsten Mandanten

Wie hoch sind derzeit die Schmerzensgelder für Kinder mit hypoxischem Hirnschaden, infantiler Zerebralparese, nach SHT 3 und im Fall eines hohen Querschnitts?

In den letzten Jahren haben die Gerichte hier namhafte Beträge im hohen 6-stelligen und 7-stelligen Bereich ausgeurteilt. Das betrifft einerseits schwerste Kopfverletzungen, Sauerstoffunterversorgung bei der Geburt bzw. während der OP, aber auch andere schwere Verletzungsbilder, die nicht den Kopf betreffen.
Alle Gerichte haben sich davon leiten lassen, dass diese Schädigungen einen so massiven Einfluss auf das Leben haben, dass kaum schlimmere lebenslange Einschränkungen denkbar sind. Juristisch spricht man bei diesen medizinischen Diagnosen oft von einer „Persönlichkeitszerstörung“. Die Betroffenen sind nicht in der Lage ein selbstbestimmtes Leben ohne Unterstützung 24/7 zu leben und sind dabei zumeist das Objekt fremder Fürsorge, da sie sich wegen ihrer eigenen Bedürfnisse nicht (ausreichend) selbst artikulieren können und eine verbale sowie nonverbale Kontaktaufnahme in den meisten Fällen nicht (zuverlässig) möglich ist.

Auch ohne diese Persönlichkeitszerstörung sprechen Gerichte vergleichbar hohe Schmerzensgelder zu, wenn die Betroffenen so stark eingeschränkt sind, dass ihnen viele Facetten des Lebens für immer verschlossen bleiben.

Unsere Erfolge: mehrfach außergerichtlich über 1 Mio Euro Schmerzensgeld für unsere jungen Mandanten gezahlt

Die anwaltliche Verschwiegenheit gestattet es uns nicht, vertiefte Informationen über Verletzungsbilder und gezahlte Schmerzensgelder unserer Mandanten zu veröffentlichen. Dennoch können wir berichten, dass wir innerhalb der letzten 10 Jahre bereits für mehrere schwerstgeschädigte Kinder Schmerzensgelder im 7-stelligen Bereich außergerichtlich reguliert haben, lange bevor die Rechtsprechung solche Beträge zuerkannt hat. Diese Kinder haben Halswirbelsäulenverletzungen mit hohem Querschnitt oder infantile Zerebralparesen sowie einen hypoxischen Hirnschaden erlitten und sind 24/7 schwerst pflegebedürftig. In einigen Fällen ist jegliche Kommunikation unmöglich, in anderen Fällen besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Lippenlesen bzw. Augenkontakt. Unsere hochspezialisierten Anwälte konnten für unsere jungen Mandanten Beträge regulieren, die die bislang von Gerichten ausgeurteilten höchsten Schmerzensgelder noch überstiegen – bis zu 1,15 Mio Euro wurden im Einzelfall mehrfach außergerichtlich an unsere jungen Mandanten bezahlt. So konnten wir wiederholt Schmerzensgeldzahlungen erreichen, die sogar oberhalb der aktuellsten Rechtsprechung liegen.

Schmerzensgeld bei Kindern kann bei schweren Geburtsschäden, Behandlungsfehlern oder Verkehrsunfällen sehr hohe Beträge erreichen. Entscheidend ist eine frühzeitige juristische Vertretung, um die Ansprüche des geschädigten Kindes und seiner Familie umfassend und optimal durchzusetzen.

Beispiele aus der Rechtsprechung

LG Gießen 800.000,00 € Schmerzensgeld für einen 17-jährigen Jugendlichen
06.11.2019, AZ 5 O 376/18

Der 17 jährige Kläger erlitt bei einer Operation infolge einer Sauerstoffunterversorgung eine schwere hypoxische Hirnschädigung. Er leidet unter einem apallischen Syndrom sowie einer spastischen Tetraparese. Außerdem ist er nahezu blind und er hat sein Sprechvermögen fast vollständig verloren. Er wird mit einer Magensonde ernährt. Der Junge ist seit dem 24/7 pflegebedürftig.

OLG Oldenburg 800.000,00 € Schmerzensgeld für ein 5-jähriges Kind
18.03.2020, AZ 5 U 196/18

Dem 5 jährige Kläger wurden infolge eines Behandlungsfehlers beide Beine amputiert, er musste sich zahlreichen schweren Operationen unterziehen und leidet unter großflächigen Narben am gesamten Körper, die es erforderlich machten, dass das Kind über 3 1/2 Jahre einen engen Ganzkörperanzug mit Gesichtsmaske tragen musste. Der Junge lebt seit seiner Entlassung aus dem Krankenhaus in völliger gesellschaftlicher Isolation ausschließlich in seiner Familie, wenn er nicht der Schulpflicht nachkommt.

LG Limburg 1 Mio Euro Schmerzensgeld für 2-jähriges Kind
28.06.2021, AZ 1 O 45/15

Im Krankenhaus wurde der kindliche Kläger fehlerhaft behandelt, so dass er einen hypoxischen Hirnschaden, eine Epilepsie und eine Intelligenzminderung ohne aktive Sprache sowie einen Wirbelsäulenschaden erlitt. In der Folge ist das Kind lebenslang 24/7 pflegebedürftig. Das Urteil ist später aus Rechtsgründen vom OLG Frankfurt (25.04.2023, AZ 8 U 127/21) hinsichtlich des Haftungsgrundes aufgehoben worden. Es macht aber deutlich, dass bei schwersten lebenslangen Einschränkungen aufgrund schwerster Hirnschädigungen höchste Schmerzensgelder gerechtfertigt sind.

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 800.000,00 € wegen Geburtsschadens
05.09.2024, AZ 1 U 95/23

Bei seiner Geburt erlitt der Kläger infolge einer Sauerstoffunterversorgung eine hypoxisch-ischämische Encephalopathie mit spastisch-dystonischer Cerebralparese. Er leidet unter einer ausgeprägten Spastik, Epilepsie, Schluck- und Essstörung sowie einer neurogenen Skoliose. Das Kind ist ein Leben lang auf 24/7 Pflege und Betreuung angewiesen, obwohl keine schweren kognitiven Einschränkungen vorliegenden und die Kommunikation mit Hilfe eines Talkers über Augensteuerung möglich ist.

LG Göttingen 1 Mio Euro Schmerzensgeld wegen Geburtsschadens
14.08.2025, Az. 12 O 85/21

Trotz des erkennbar schlechten Zustandes des ungeborenen Kindes, das die Nabelschnur zweimal um den Hals geschlungen hatte, wurde kein Notkaiserschnitt eingeleitet. Das Kind kam mit schwersten Einschränkungen zur Welt. Der GdB beträgt 100 %. Das Mädchen ist schwerst pflegebedürftig. Ohne Unterstützung kann das 2016 geborene Kind mit 5 Jahren nicht essen, sich nicht anziehen und nur mit Unterschenkelorthesen und Fremdunterstützung wenige Schritte laufen. Gegenstände können nicht gegriffen und festgehalten werden. Es besteht Inkontinenz. Die Kommunikation ist auf 4-5 Gebärden reduziert.

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Kind wird als Fußgänger oder Radfahrer schwer verletzt – kein Verschulden der Eltern (Fall 2)

Kind wird als Beifahrer im Auto Dritter verletzt – keine Beteiligung der Eltern am Unfall (Fall 3)

Kind wird im Auto der Eltern geschädigt – 100 % Haftung beim Gegner (Fall 4)

Kind wird im Auto der Eltern verletzt – Mitschuld bei beiden Fahrzeugen (Fall 5)

Kind wird im Auto der Eltern verletzt – Alleinhaftung des fahrenden Elternteils (Fall 6)

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