Ein schwerer Unfall kann das Leben innerhalb weniger Sekunden grundlegend verändern. Schmerzen und medizinische Behandlungen sind dabei oft nur ein Teil der Belastung. Bleiben körperliche Einschränkungen zurück, verändert sich die berufliche Situation oder wirken sich psychische Folgen dauerhaft auf den Alltag aus, können die Konsequenzen Sie über Jahre oder sogar lebenslang begleiten.
Schmerzensgeld soll diese immateriellen Folgen einer Körper- oder Gesundheitsverletzung angemessen berücksichtigen. Gerade nach schweren Auto- und Verkehrsunfällen lässt sich die Höhe jedoch nicht allein anhand einer Diagnose oder eines Tabellenwertes bestimmen. Maßgeblich ist vielmehr das individuelle Gesamtbild und die Frage, wie stark der Unfall Ihr konkretes Leben verändert hat.
Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Ausgangspunkt eines Schmerzensgeldanspruchs ist eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit. Nach § 253 Abs. 2 BGB i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB kann bei einer solchen Verletzung neben dem Ersatz materieller Schäden auch eine angemessene Entschädigung für den immateriellen Schaden verlangt werden. Für die Haftung bei Verkehrsunfällen enthält § 11 StVG eine entsprechende Regelung für Körper- und Gesundheitsverletzungen.
Damit ein Unfall tatsächlich einen Schmerzensgeldanspruch begründet, müssen jedoch die Voraussetzungen des jeweiligen Haftungstatbestands erfüllt sein.
Bei einem Verkehrsunfall sind insbesondere relevant:
- eine Körper- oder Gesundheitsverletzung,
- der Zusammenhang zwischen Unfall und Verletzung (Kausalität),
- die Haftung des Unfallgegners,
- gegebenenfalls ein Verschulden des eigenen Fahrers,
- ein mögliches eigenes Mitverschulden.
Dabei können unterschiedliche Haftungsgrundlagen nebeneinander eine Rolle spielen. § 7 StVG regelt insbesondere die Haftung des Fahrzeughalters für Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstehen. Die mögliche Ersatzpflicht des Fahrzeugführers richtet sich dagegen nach § 18 StVG. Die Haftung von Halter und Fahrer ist deshalb nicht ohne Weiteres gleichzusetzen.
Hat der Geschädigte selbst zur Entstehung oder zum Umfang des Schadens beigetragen, kann außerdem ein Mitverschulden berücksichtigt werden. Nach § 254 BGB kann dies Einfluss darauf haben, ob und in welchem Umfang Ersatz verlangt werden kann.
Allein aus dem Vorliegen einer Verletzung folgt deshalb noch nicht automatisch ein Schmerzensgeldanspruch in bestimmter Höhe.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Eine allgemeingültige Formel für die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es nicht. Bei schweren Personenschäden müssen vielmehr zahlreiche Faktoren gemeinsam betrachtet werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Art und Schwere der Verletzungen,
- Intensität und Dauer der Schmerzen,
- Dauer der medizinischen Behandlung,
- Operationen und Krankenhausaufenthalte,
- Rehabilitationsmaßnahmen,
- bleibende körperliche Einschränkungen,
- psychische Unfallfolgen,
- Auswirkungen auf Alltag und Selbstständigkeit,
- berufliche Einschränkungen,
- Veränderungen der persönlichen Lebensplanung,
- Dauer- und Spätfolgen.
Bei schweren Verletzungen reicht es deshalb nicht aus, lediglich die medizinische Diagnose zu betrachten.
Ein Knochenbruch kann beispielsweise vollständig ausheilen oder trotz Behandlung langfristige Einschränkungen hinterlassen. Eine schwere Kopfverletzung kann neben körperlichen Beschwerden auch Konzentration, Belastbarkeit oder andere Bereiche der Lebensführung beeinträchtigen. Entscheidend sind die tatsächlichen Folgen in Ihrem individuellen Fall.
Besonders deutlich wird dies bei einem Polytrauma oder schweren Mehrfachverletzungen. Mehrere Verletzungen wirken nicht unabhängig voneinander, sondern können sich gegenseitig verstärken. Vermeintliche Einzelwerte für das Schmerzensgeld verschiedener Verletzungen werden deshalb nicht einfach addiert.
Gerade bei schweren Verletzungen kann ein Anwalt für Schmerzensgeld dabei unterstützen, die individuellen Unfallfolgen rechtlich einzuordnen und den geltend gemachten Anspruch gegenüber dem Versicherer korrekt und überzeugend zu begründen.
Schmerzensgeld bei schweren Verletzungen nach einem Autounfall
Bei schweren Personenschäden steht weniger die Bezeichnung einer einzelnen Verletzung im Mittelpunkt als die Frage, wie stark und wie dauerhaft sich der Unfall auf das weitere Leben auswirkt.
Schädel-Hirn-Trauma
Ein schweres Schädel-Hirn-Trauma kann neben körperlichen Folgeschäden auch kognitive und psychische Veränderungen mit sich bringen.
Für die Schmerzensgeldbemessung können beispielsweise relevant sein:
- Einschränkungen von Konzentration und Gedächtnis,
- verminderte Belastbarkeit,
- psychische oder emotionale Veränderungen,
- Verlust oder Einschränkung der Selbstständigkeit,
- Auswirkungen auf die bisherige berufliche Tätigkeit,
- dauerhafte Veränderungen des Alltags.
Gerade bei einem Schädel-Hirn-Trauma sind damit neben den unmittelbar sichtbaren Verletzungen auch kognitive, psychische und langfristige Beeinträchtigungen für die Schmerzensgeldbemessung entscheidend .
Nicht jede mögliche Folge tritt bei jedem Betroffenen auf. Langfristige Entwicklungen müssen deshalb anhand der konkreten individuellen medizinischen Situation beurteilt werden.
Psychische Unfallfolgen und PTBS
Insbesondere psychische Folgen können das Leben nach einem schweren Unfall erheblich beeinträchtigen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- anhaltende psychische Belastungen,
- posttraumatische Belastungsstörungen,
- kognitive Einschränkungen im Alltag,
- Beeinträchtigungen sozialer Beziehungen,
- Schwierigkeiten im Berufsleben,
- langfristige Veränderungen der Lebensführung,
- Wesensänderungen,
- Sprachstörungen,
- Konzentrations- un Merkfähigkeitseinschränkungen.
Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen tatsächlich vorliegen und wie stark sie sich auf Ihre Lebensführung auswirken.
Psychische Unfallfolgen dürfen deshalb nicht allein deswegen in den Hintergrund treten, weil körperliche Verletzungen äußerlich stärker sichtbar sind.
Knochenbrüche, Polytrauma und schwere Mehrfachverletzungen
Nach schweren Verkehrsunfällen liegen häufig mehrere Verletzungen gleichzeitig vor, von denen zudem jede einzelne bereits lebensgefährlich sein kann.
Dazu können beispielsweise gehören:
- mehrere Knochenbrüche und/oder
- Verletzungen verschiedener Körperregionen und/oder
- Organverletzungen,
- psychische Beeinträchtigungen..
Entscheidend ist dabei das Zusammenwirken der Verletzungen.
Sind Sie beispielsweise gleichzeitig in Ihrer Mobilität eingeschränkt, leiden unter erheblichen Schmerzen und können aufgrund weiterer Verletzungen bestimmte Bewegungen oder alltägliche Tätigkeiten nicht ausführen, kann die Gesamtbelastung erheblich größer sein, als die isolierte Betrachtung einzelner Diagnosen vermuten lässt.
Deshalb werden bei Mehrfachverletzungen keine einzelnen Schmerzensgeldwerte zusammengerechnet.
Verbrennungen
Schwere Verbrennungen können mit erheblichen und lang anhaltenden Belastungen verbunden sein.
Für die Schmerzensgeldbemessung können unter anderem eine Rolle spielen:
- starke und langanhaltende Schmerzen,
- wiederholte operative Eingriffe,
- lange Behandlungszeiten,
- Narben,
- sichtbare Entstellungen,
- funktionelle Einschränkungen,
- psychische Belastungen.
Gerade sichtbare und dauerhaft verbleibende Veränderungen können das persönliche und soziale Leben zusätzlich beeinflussen.
Auch hier zählt deshalb für die Höhe des Schmerzensgeldes nicht allein der medizinische Befund, sondern das gesamte Ausmaß der individuellen Folgen.
Querschnittslähmung
Eine unfallbedingte Querschnittslähmung kann nahezu sämtliche Bereiche der bisherigen Lebensführung verändern.
Betroffen sein können beispielsweise:
- Mobilität,
- Selbstständigkeit,
- Wohnsituation,
- Beruf,
- Freizeitgestaltung,
- Beziehungen und Familiensysteme,
- persönliche Zukunftsplanung.
Eine Querschnittslähmung kann damit neben der körperlichen Beeinträchtigung die Selbstständigkeit, den Beruf, die Wohnsituation, den persönlichen Pflege- und Betreuungsbedarf, die Versorgung von Familie und Haushalt und die gesamte weitere Lebensplanung dauerhaft verändern.
Mögliche spätere gesundheitliche Belastungen müssen dabei zwingend berücksichtigt werden, soweit sie im konkreten Fall medizinisch nachvollziehbar sind. Pauschale Prognosen sind dagegen nicht möglich.
Amputation
Auch eine Amputation kann weitreichende Folgen haben, die über den Verlust einer oder mehrerer Gliedmaßen hinausgehen.
Zu den möglichen Belastungen gehören unter anderem:
- Phantomschmerzen, Wundschmerzen, Stumpfschmerzen und Schmerzen des Muskel- und Skelettsystems,
- weitere operative Eingriffe und physische und psychische Belastung,
- psychische Folgen,
- prothetische Versorgung,
- Einschränkungen der Mobilität,
- Schwierigkeiten bei alltäglichen Tätigkeiten durch Rollstuhl- und sonstige Hilfsmittelabhängigkeit,
- berufliche Einschränkungen,
- Einschränkungen bei der Versorgung von Familie und Haushalt
- ggf. eigener Pflege- und Versorgungsbedarf.
Nach einer Amputation können deshalb neben dem Verlust einer oder mehrerer Gliedmaßen auch Phantomschmerzen, weitere Operationen, die prothetische Versorgung sowie erhebliche Einschränkungen im Alltag für die Bemessung des Schmerzensgeldes eine Rolle spielen.
Entscheidend ist nicht nur die ursprüngliche Verletzung, sondern wie sie Selbstständigkeit, Lebensführung und Zukunft dauerhaft beeinflusst.
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Wie aussagekräftig sind Schmerzensgeldtabellen nach einem Autounfall?
Wer nach der möglichen Höhe eines Schmerzensgeldes sucht, stößt schnell auf sogenannte Schmerzensgeldtabellen. Dort werden gerichtliche Entscheidungen bestimmten Verletzungen und Geldbeträgen zugeordnet.
Solche Übersichten können eine erste Orientierung ermöglichen. Sie beantworten jedoch nicht die Frage, welcher Betrag in Ihrem Fall angemessen ist.
Das hat mehrere Gründe:
- Gerichtliche Entscheidungen beziehen sich immer auf konkrete Einzelfälle.
- Auch bei gleicher Diagnose können Schmerzen und Heilungsverlauf in Ihrem Fall stark von der Gerichtsentscheidung abweichen.
- Dauerhafte Einschränkungen können unterschiedlich ausgeprägt sein.
- Die persönliche Lebenssituation verändert die konkreten Folgen einer Verletzung.
- Psychische Folgen lassen sich nicht aus der bloßen Diagnose ablesen.
- Bei Mehrfachverletzungen fehlt meistens ein wirklich vergleichbarer Fall mit identischem Verletzungsbild.
Besonders problematisch ist deshalb die Vorstellung, verschiedene Tabellenbeträge könnten einfach zusammengerechnet werden, weil in ihnen die eigenen Verletzungen enthalten sind
Bei einem Polytrauma zählt nicht die Summe isolierter Diagnosen, sondern die gesamte gesundheitliche und persönliche Belastung.
Eine Schmerzensgeldtabelle kann daher nur in leichten Verletzungsfällen Vergleichsfälle zeigen. Sie ersetzt aber nicht die individuelle Bewertung eines schweren Personenschadens.
Spätfolgen nach einem Autounfall: Warum sind sie für das Schmerzensgeld wichtig?
Unmittelbar nach einem schweren Unfall lässt sich nicht immer abschließend beurteilen, welche gesundheitlichen Folgen dauerhaft bestehen bleiben bzw. sich in der Zukunft verstärken oder erst in einigen Jahren als Folgeschäden erstmalig auftreten.
Manche Beschwerden entwickeln sich erst im weiteren Verlauf. Andere verändern sich im Laufe der Jahre oder werden erst dann in ihrem gesamten Ausmaß sichtbar, wenn Sie versuchen, wieder in Ihren bisherigen Alltag oder Beruf zurückzukehren.
Spät- und Dauerfolgen können beispielsweise betreffen:
- körperliche Einschränkungen,
- chronische Schmerzen,
- psychische Belastungen,
- eingeschränkte Belastbarkeit,
- Veränderungen der selbständigen Versorgung,
- zukünftige medizinische Behandlungen und Operationen.
Gerade deshalb kann eine sehr frühe abschließende Regulierung problematisch sein, wenn die gesundheitliche Entwicklung noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann.
Eine Abfindungsvereinbarung kann weitreichende Folgen haben, wenn später weitere Beeinträchtigungen auftreten und keine entsprechenden Vorbehalte für ein zukünftiges Schmerzensgeld vereinbart worden sind. Sind zukünftige immaterielle Unfallfolgen noch nicht abschließend absehbar, kann ein individueller Schmerzensgeldvorbehalt deshalb als Sicherungsinstrument eine Rolle spielen. Welche Regelung im konkreten Fall sinnvoll ist, muss individuell geprüft werden.
Schwere Unfallfolgen beschränken sich außerdem nicht nur auf das Schmerzensgeld. Können Sie Ihren Haushalt aufgrund der Verletzungen nicht mehr wie zuvor führen, entsteht zusätzlich ein Haushaltsführungsschaden. Führen dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zu beruflichen und finanziellen Einbußen kann daneben ein Erwerbsschaden bestehen. Auch können Pflege und Betreuung notwendig werden. Ebenso ist es denkbar, dass die Wohnung oder das Haus umgebaut werden müssen. Ggf. wird auch die Versorgung mit einem individuell umgebauten Pkw notwendig.
Diese materiellen Ansprüche sind rechtlich vom Schmerzensgeld zu unterscheiden.
Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Autounfall?
Bei einem Verkehrsunfall können je nach Haftungskonstellation unterschiedliche Anspruchsgegner in Betracht kommen.
Typischerweise können relevant sein:
- die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung,
- der Halter des gegnerischen Fahrzeuges,
- der Fahrer des gegnerischen Fahrzeuges,
- und der Fahrer und Halter sowie die KfZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges, in dem der Insasse verletzt wurde.
Für Geschädigte ist insbesondere der gesetzliche Direktanspruch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung von Bedeutung. Unter den Voraussetzungen von § 115 VVG wird der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Versicherer geltend gemacht und nicht wie im Privathaftpflichtfall beim Schädiger selbst.
Auch ein eigenes Mitverschulden wird den Umfang Ihrer Ersatzansprüche beeinflussen.
Besondere gesetzliche Regelungen gelten zudem für seltenere Konstellationen, etwa wenn das verursachende Fahrzeug nicht versichert oder nicht ermittelt werden kann. Bei außergewöhnlich schweren Personengroßschäden können darüber hinaus weitere versicherungsrechtliche Fragen entstehen.
Wie mache ich Schmerzensgeld nach einem Unfall geltend?
Bei schweren Personenschäden ist eine möglichst vollständige Dokumentation besonders wichtig. Denn später muss nachvollziehbar sein, welche gesundheitlichen Folgen durch den Unfall entstanden sind und wie sie sich entwickelt haben.
1. Verletzungen ärztlich feststellen lassen
Lassen Sie Ihre Verletzungen und Beschwerden umfassend ärztlich feststellen und dokumentieren. Bei längeren oder komplexen Behandlungsverläufen sollte die medizinische Entwicklung möglichst nachvollziehbar bleiben. Oft fehlen in Entlassungsunterlagen ganze Diagnosen oder sind falsch. Bestehen Sie auf korrekte Befundunterlagen.
2. Unfallhergang und Beweise sichern
Sichern Sie vorhandene Informationen und Beweismittel zum Unfallhergang. Dazu können beispielsweise eigene Fotos Ihrer Angehörigen von der Unfallstelle sowie selbst beschaffte Zeugenaussagen gehören.
3. Beschwerden und ihre Auswirkungen dokumentieren
Halten Sie bei längeren Heilungsverläufen fest, wie sich die Verletzungen konkret entwickelt haben und sich auf Ihre Lebensführung auswirken. Schreiben Sie dazu ein Tagebuch bzw. bitten Sie Ihre Familienangehörigen, das für Sie zu tun.
Relevant können beispielsweise sein:
- fortbestehende Beschwerden,
- Einschränkungen im Alltag,
- zeitlicher Umfang notwendiger Unterstützung durch Dritte,
- verminderte Belastbarkeit,
- wegfallende Freizeit- oder soziale Aktivitäten.
4. Medizinische Unterlagen vollständig sammeln
Sammeln Sie die vorhandenen Unterlagen zum Behandlungsverlauf möglichst geordnet. Je nach Fall können insbesondere relevant sein:
- Arztberichte,
- Krankenhausberichte,
- Reha-Unterlagen,
- vorhandene medizinische Gutachten,
- Arbeitsunfähigkeitsnachweise
- Sozialversicherungsrechtliche Gutachten (Rentengutachten etc.).
5. Dauer- und Spätfolgen berücksichtigen
Bei schweren Verletzungen sollten neben den gegenwärtigen Beschwerden auch medizinisch nachvollziehbare Dauer- und Spätfolgen laufend dokumentiert werden.
6. Anspruch und Schmerzensgeldhöhe begründen
Auf Grundlage der Haftungssituation, der medizinischen Dokumentation und der konkreten Auswirkungen auf die Lebensführung wird der Anspruch gegenüber dem Versicherer beziehungsweise den haftenden Personen geltend gemacht und die verlangte Höhe nachvollziehbar begründet. Die Regulierung sollte immer zunächst außergerichtlich angestrebt werden, da Gerichtsverfahren in 2 Instanzen durchaus 10 – 15 Jahre laufen können – bei ungewissem Ausgang.
Wann verjährt Schmerzensgeld nach einem Unfall?
Für Schmerzensgeldansprüche gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB.
Diese drei Jahre beginnen jedoch nicht automatisch am Tag des Unfalls.
Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist richtet sich grundsätzlich nach § 199 Abs. 1 BGB. Danach beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem
- der Anspruch entstanden ist und
- Sie von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
Davon zu unterscheiden ist die kenntnisunabhängige Höchstfrist. Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren nach § 199 Abs. 2 BGB grundsätzlich spätestens nach 30 Jahren ab der Handlung, Pflichtverletzung oder dem sonstigen schadensauslösenden Ereignis.
Eine besondere Regelung gilt für Ansprüche zwischen Kindern und ihren Eltern. Nach § 207 Abs. 1 BGB ist die Verjährung in der dort geregelten Konstellation bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes gehemmt.
Unter Ehegatten/Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft läuft die Frist erst nach Scheidung oder Tod.
Welche Frist in Ihrem konkreten Fall maßgeblich ist und ob weitere Umstände die Verjährung hemmen oder ihren Lauf beeinflussen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Anwalt für Schmerzensgeld nach Unfall – wann ist Unterstützung sinnvoll?
Je schwerer die Verletzungen und je länger ihre Auswirkungen reichen, desto komplexer wird regelmäßig auch die rechtliche Bewertung.
Bei schweren Personenschäden müssen häufig mehrere Ebenen gleichzeitig berücksichtigt werden:
- gegenwärtige körperliche Unfallfolgen,
- psychische Beeinträchtigungen,
- medizinische Dokumentation,
- Dauer- und Spätfolgen,
- Mehrfachverletzungen,
- medizinisch vorhersehbare und nicht vorhersehbare zukünftige Entwicklungen,
- die individuellen Bemessungsfaktoren des Schmerzensgeldes,
- die Sicherung noch nicht abschließend absehbarer Ansprüche bzw. in Zukunft denkbarer Folgen und Folgeschäden.
Gerade bei Polytrauma, schweren dauerhaften Verletzungen und Beeinträchtigungen oder erheblichen (psychischen) Unfallfolgen reicht der Vergleich mit einzelnen Tabellenwerten häufig nicht aus.
Rechtliche Unterstützung ist auch dann sinnvoll, wenn Versicherer und Geschädigter die Ursache, das Ausmaß oder die Dauer der Unfallfolgen unterschiedlich bewerten oder wenn noch offen ist, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen dauerhaft bestehen bleiben bzw. in Zukunft mit Verschlechterungen zu rechnen ist.
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Die Versicherung verweist auf die „erschöpfte Deckungssumme“?
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Häufige Fragen
Wann bekommt man Schmerzensgeld nach einem Autounfall?
Schmerzensgeld kommt grundsätzlich in Betracht, wenn durch den Unfall Körper oder Gesundheit verletzt wurden und eine entsprechende Haftungsgrundlage besteht. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, hängt von der konkreten Unfallsituation und ebenso vom Verletzungsumfang ab.
Wovon hängt die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall ab?
Unter anderem von Art und Schwere der Verletzungen sowie Schmerzen, vom Behandlungsverlauf, von bleibenden Einschränkungen sowie den konkreten Auswirkungen auf Alltag und Lebensführung. Auch psychische Folgen sowie Dauer- und Spätfolgen müssen berücksichtigt werden.
Wer zahlt Schmerzensgeld nach einem Autounfall?
Bei einem Kfz-Unfall muss ein Anspruch grundsätzlich unmittelbar gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Welche weiteren Personen haften und in welchem Umfang, hängt von der konkreten Haftungskonstellation ab.
Wie lange kann man nach einem Unfall Schmerzensgeld fordern?
Grundsätzlich gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt jedoch nicht automatisch mit dem Unfalltag. Daneben besteht für Schadensersatzansprüche wegen Körper- oder Gesundheitsschäden grundsätzlich eine kenntnisunabhängige Höchstfrist von 30 Jahren. Welche Frist konkret maßgeblich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 199, 207 BGB) und den Umständen des jeweiligen Falls ab.
Welche Unterlagen werden für Schmerzensgeld nach Unfall benötigt?
Je nach Fall sind insbesondere Arztberichte, Krankenhaus- und Reha-Unterlagen, Gutachten, Arbeitsunfähigkeitsnachweise sowie Unterlagen zum Unfallhergang wie Polizeiberichte oder Zeugenaussagen wichtig. Ergänzend sollten Beschwerden und ihre konkreten Auswirkungen auf Alltag und Lebensführung fortlaufend in einem Tagebuch dokumentiert werden.
Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.