Wovon hängt ab, wie hoch der Kapitalbetrag ist?
Die Berechnung des sogenannten Barwerts, also des heutigen Werts aller zukünftigen Rentenzahlungen, ist ein komplexes Zusammenspiel aus juristischen, wirtschaftlichen und persönlichen Faktoren.
Wichtig sind hierfür beispielsweise:
- das Lebensalter des Geschädigten,
- die voraussichtliche Dauer des Rentenanspruchs (z. B. bis zum Altersrenteneintritt oder lebenslang),
- der Kapitalisierungszinsfuß,
- inflationsbedingte Preissteigerungen,
- Steuern und Verwaltungskosten für die Anlage der Abfindungssumme.
Es gilt im Grundsatz: Je länger eine Rentenzahlung läuft, desto höher fällt der Kapitalbetrag aus.
Beachtet werden muss in dieser Rechnung auch der sogenannte Kapitalisierungszinsfuß: Weil Sie mit einem Kapitalbetrag auf einen Schlag eine hohe Summe erhalten, die Sie viel gewinnbringender anlegen können als eine geringere Rentenzahlung, wird die Rente bei der Berechnung des Kapitalbetrages abgezinst. Außerdem erhalten Sie die Rente bei der Kapitalisierung vor der jeweiligen monatlichen Fälligkeit. Versicherer schlagen gerne einen hohen Zinsfuß von 4 bis 5 % vor. Heute liegt ein realistischer Zinssatz aber häufig nur noch unter 3 %.
Welche persönlichen Faktoren sind entscheidend?
Persönliche Aspekte spielen für den Kapitalbetrag eine entscheidende Rolle. Ein junger Geschädigter, der noch viele Jahre Arbeitsleben vor sich hätte, braucht vor allem eine langfristige Absicherung. Das kann sowohl durch monatliche Rentenzahlungen, aber auch durch eine entsprechend hohe Kapitalabfindung erreicht werden. Gleiches gilt für Eltern mit kleinen Kindern oder für Personen mit erhöhtem Pflegebedarf.
Es gibt viele Situationen, in denen eine Kapitalabfindung für Sie als Geschädigten die bessere Lösung darstellt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie sich eine eigene Immobilie anschaffen oder altersgerecht umbauen möchten, ohne dass Sie hierfür einen Bankkredit in Anspruch nehmen möchten. Auch wenn sich durch den einen einmaligen Betrag neue berufliche Perspektiven ergeben, z. B. eine Selbstständigkeit, kann die Kapitalisierung der richtige Weg für Sie sein.
In vielen Fällen kann eine Kapitalabfindung auch psychisch entlastend wirken: Sie können das Kapitel Schadensregulierung abschließen und sich auf Ihre Genesung und Ihren Alltag konzentrieren. Nicht zuletzt kann es auch beruhigend sein zu wissen, dass im Todesfall ein noch nicht aufgebrauchter Kapitalbetrag vererbt werden kann. Eine laufende Rente hingegen endet mit dem Tod des Geschädigten.
Es gibt also keine Standardantwort – Ihr individueller Fall entscheidet.
Wichtige Fragen für Sie als Geschädigten:
- Wie alt sind Sie und wie lange läuft demnach Ihre Rente? Ein junger Mensch braucht länger finanzielle Sicherheit.
- Wie sah Ihr Berufsleben aus? Ein Selbstständiger mit Aussicht auf längere Erwerbstätigkeit braucht mehr Kapital als ein Geschädigter, der nur noch wenige Berufsjahre bis zur Altersrente hat.
- Wie ist Ihre Lebenssituation nach dem Schadensereignis? Besondere Bedürfnisse erfordern oft eine Einmalzahlung zur besseren Planbarkeit.
Fazit: Jede Kapitalisierung ist so individuell wie der Mensch dahinter
Eine Kapitalabfindung ist keine pauschale Rechenaufgabe. Sie muss zu Ihrem Leben, zu Ihren Bedürfnissen und zu Ihrer Zukunft passen. Die Entscheidung sollte wohl überlegt und von einem spezialisierten Anwalt begleitet sein, der sowohl die juristischen als auch die wirtschaftlichen Aspekte der Kapitalisierung sicher beherrscht.
Sie stehen vor der Entscheidung zwischen Rente und Kapitalzahlung?
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welcher Weg für Ihre persönliche Lebenssituation der richtige ist. Wir beraten Sie umfassend, transparent und individuell. Kein Fall ist wie der andere. Nutzen Sie den kostenlosen S&S Kapitalisierer auf unserer Website um sich einen Eindruck von der Höhe Ihres möglichen Kapitalbetrags bei der Kapitalisierung Ihres Erwerbsschadens zu verschaffen oder fordern Sie bei uns gerne kostenlos die aktuellen Kapitalisierungstabellen von Schah Sedi/Grotelüschen als PDF an.
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- empathisch, professionell und vorausschauend
FAQ
Muss ich eine Kapitalabfindung akzeptieren, wenn der Versicherer mir eine anbietet?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, eine einmalige Kapitalzahlung anzunehmen. Ob eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente für Sie sinnvoller ist, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Wichtig ist, dass Sie alle Vor- und Nachteile kennen. Als Kapitalisierungsprofis klären wir bei Schah Sedi und Schah Sedi gemeinsam mit Ihnen, ob eine Kapitalabfindung oder eine Rente sinnvoller für Sie ist.
Wie weiß ich, ob der angebotene Kapitalbetrag wirklich ausreicht?
Das lässt sich nur durch eine genaue Berechnung feststellen. Dabei spielen u. a. Ihr Alter, die Höhe der monatlichen Ansprüche, die geplante Laufzeit und der angesetzte Kapitalisierungszins eine Rolle. Wir bei Schah Sedi und Schah Sedi, als spezialisierte Kanzlei im Personenschadensrecht, prüfen für Sie, ob das Angebot fair ist und gehen nötigenfalls in eine Nachverhandlung.