Vorsicht beim Schmerzensgeldvorbehalt gemäß BGH-Rechtsprechung
Das Schmerzensgeld, auch immaterieller Schadensersatz genannt, bildet einen wesentlichen Teil der Ansprüche nach einem Personenschaden. Die gegnerische Versicherung bietet in Abfindungsvergleichen aber häufig lediglich einen „Vorbehalt des Schmerzensgelds gemäß BGH-Rechtsprechung“ an. Was zunächst verlockend und abgesichert klingt, entpuppt sich für die allermeisten Schwerverletzten als völlig unzureichend.
Welche Risiken sich hinter dem „Schmerzensgeldvorbehalt nach BGH“ verbergen, können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen.
Unsere klare Empfehlung: nur ein individualisierter, konkreter Schmerzensgeldvorbehalt schützt Sie wirklich
Nur durch einen individualisierten Schmerzensgeldvorbehalt, der ganz konkret auf Ihre Situation zugeschnitten ist, sind Ihre immateriellen Ansprüche auch tatsächlich zukunftswirksam abgesichert. Mit der richtigen Formulierung sorgen Sie dafür, dass ein Vorbehalt auch und gerade dann greift, wenn sich Spätfolgen realisieren sollten – also dann, wenn Sie eine weitere Zahlung des Schmerzensgeldes auch am dringendsten brauchen. Zusätzlich ermöglicht Ihnen ein rechtssicher formulierter Vorbehalt, Ihren weiteren Schmerzensgeldanspruch für einen Zeitraum von 30 Jahren vor Verjährung zu schützen.
Fazit: Im Ernstfall zählt der richtige Wortlaut des Vorbehalts
Ein unklarer oder zu allgemein gehaltener Vorbehalt, wie der klassische BGH-Vorbehalt, bietet Geschädigten im Ernstfall wenig Schutz. Nur ein konkret formulierter, individualisierter Schmerzensgeldvorbehalt sichert Ihre Ansprüche wirksam für die Zukunft. Gerade bei schweren Verletzungen mit möglicher Rollstuhlpflichtigkeit in der Zukunft kann das den entscheidenden Unterschied ausmachen.
Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung
Wer heute zu schnell unterschreibt, riskiert morgen leer auszugehen. Ein konkret formulierter Vorbehalt ist keine Formalie, sondern kann Hunderttausende Euro Unterschied machen, vor allem bei jungen oder schwer verletzten Mandanten. Wir setzen uns seit Jahrzehnten für die lebenslange Absicherung unserer schwerstverletzen Mandanten ein. Gerne prüfen wir Ihr Abfindungsangebot in einem kostenlosen Erstgespräch und beraten Sie über konkret auf Ihre Situation zugeschnittene, zukunftssichere Vorbehalte.
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