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Wenn die Deckungssumme nicht ausreicht – das Kürzungs- und Verteilungsverfahren

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Das Wichtigste in Kürze

Wer schwer verletzt wurde und dadurch dauerhaft viele gesundheitliche Einschränkungen erleidet, ist oft auf sehr hohe Schadensersatzleistungen angewiesen. In solchen Fällen kommt es nicht selten vor, dass der Versicherer einwendet, die Deckungssumme – also der Höchstbetrag, den die Haftpflichtversicherung zahlen muss – sei bereits erschöpft. Für Betroffene ist diese Aussage meist ein Schock: „Das Geld ist verbraucht, mehr können wir nicht zahlen.“ Wenn Ihnen der Versicherer mitteilt, die Deckungssumme sei erschöpft, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie leer ausgehen. Oft ist diese Behauptung vorschnell oder sogar falsch. Hier erfahren Sie, was das Kürzungs- und Verteilungsverfahren ist und warum eine Überprüfung durch einen Experten so wichtig ist.
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Was bedeutet „Deckungssumme“ überhaupt und was ist ein Kürzungs- und Verteilungsverfah-ren?

Die Deckungssumme bezeichnet die maximale Summe, bis zu der die Haftpflichtversicherung für den Schaden zahlen muss. Gerade bei schweren Personenschäden können die lebenslang anfallenden Kosten für Pflege, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden sowie für das Schmerzensgeld im Einzelfall höher sein als dieser Grenzbetrag.

Wenn die Deckungssumme tatsächlich nicht ausreicht, um alle Schadensersatzansprüche abzudecken, greift das sogenannte Kürzungs- und Verteilungsverfahren. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die noch vorhandenen Mittel „gerecht“ unter den Geschädigten aufgeteilt werden. Dabei geht es nicht nur um den betroffenen Verletzten, sondern eventuell auch um weitere Geschädigte und immer um Sozialversicherungsträger, die z.B. die medizinische Versorgung bezahlt haben oder Erwerbsminderungsrente/Verletztenrente leisten.

Damit die Verteilung gerecht erfolgt, schreibt das Gesetz klare Regeln vor, nach denen das Kürzungs- und Verteilungsverfahren abläuft: Um einen Wettlauf zwischen unterschiedlichen Anspruchstellern um eine möglichst umfassende Befriedigung aus der Deckungssumme zu verhindern, hat der Gesetzgeber ein Prinzip verankert, wonach der Versicherer alle berechtigten Forderungen nach dem Verhältnis ihrer Beträge zu erfüllen hat (vgl. § 109 VVG) – für den ungedeckten Teil der Forderungen ist dann wiederum der Schädiger (in der Regel der Fahrer, der den Unfall verursacht hat) selbst eintrittspflichtig.

Warum Versicherer den Einwand oft vorschnell erheben

In der Praxis zeigt sich: Versicherer berufen sich häufig vorschnell auf eine angebliche Erschöpfung der Deckungssumme. Die Realität sieht sehr oft anders aus. Eine fachkundige Überprüfung der Zahlen ergibt nicht selten, dass die Deckungssumme doch ausreichend ist.

Um zu prüfen, ob die Deckungssumme des Versicherers tatsächlich erschöpft ist, ist eine äußerst komplizierte Berechnung nötig. Zum Beispiel müssen laufende Rentenansprüche (bspw. wegen Verdienstausfall oder Pflegebedarf) in sogenannte Barwerte umgerechnet werden, damit sie mit einmaligen Schadensersatzforderungen (z.B. Schmerzensgeld) vergleichbar sind. Außerdem müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Reihenfolge der Anspruchssteller beachtet und die Höhe sämtlicher Schadenspositionen von allen Anspruchsberechtigten ermittelt werden. Dabei kommt es nicht selten zu falschen Berechnungen durch den Versicherer.

Warum Sie jetzt dringend einen Experten brauchen

Gerade weil es um besonders hohe Schadenssummen geht, sind Kürzungs- und Verteilungsverfahren nicht nur rechtlich, sondern auch mathematisch höchst anspruchsvoll. Schon kleine Rechenfehler können darüber entscheiden, ob ein Geschädigter mehrere hunderttausend Euro mehr oder auch weniger erhält.

Daher gilt: Lassen Sie die Berechnung immer von einem Experten überprüfen.

Fazit und unser Rat

Wenn Ihnen der Versicherer mitteilt, die Deckungssumme sei erschöpft, nehmen Sie das nicht einfach hin. Lassen Sie diese Aussage von uns prüfen. Oft zeigt sich: Die Berechnung des Versicherers ist fehlerhaft und in den meisten Fällen steht die Deckungssumme voll und ganz für Sie zur Verfügung.

Unsere kostenfreie Servicehotline

Mo. – Do. 07:00 – 17:30

Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche nicht unberechtigt gekürzt werden.

Lassen Sie Ihren Fall kostenfrei von den Fachanwälten unserer auf Personengroßschäden spezialisierten Kanzlei prüfen.

FAQ

Wann wird ein sogenanntes Kürzungs- und Verteilungsverfahren erforderlich?

Ein Kürzungs- und Verteilungsverfahren wird erforderlich, wenn die Deckungssumme des Versicherungsvertrages, also der Höchstbetrag, bis zu dem die Versicherung leisten muss, nicht ausreicht, um die Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu befriedigen. Das Verfahren dient der gerechten Verteilung der noch vorhandenen Versicherungssumme.

Der Einwand, die Deckungssumme sei aufgebraucht, wird vom Versicherer häufig vorschnell erhoben. Die Überprüfung, ob dies tatsächlich zutreffend ist, erfordert eine rechtlich und mathematisch korrekte Einbeziehung sämtlicher Ansprüche aller Betroffenen. Eine exakte Berechnung ergibt meist, dass die Deckungssumme dennoch ausreicht. Dies sollte aber von einer Experten vorgenommen werden.

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